Um unzulässige Webseitenbewertungen in deutscher Sprache auf einem finnischen Bewertungsportal ging es in einem von uns vor dem Landgericht Berlin geführten Verfahren zum Aktenzeichen LG Berlin 27 O 864/11. Das Urteil ist nun gleich in zwei Fachzeitschriften im Volltext veröffentlicht worden (AfP 2012, 486 - 489 = MMR 2012, 706 - 708). Bei Fragen zu diesem Verfahren stehen wir Pressevertretern und Kollegen gerne zur Verfügung.