Im Markenrecht beraten wir Sie insbesondere in den folgenden Konstellationen: 

- Sie wollen eine Marke beim DPMA oder beim HABM anmelden?

Zu fairen Konditionen beraten wir Sie zu einer sinnvollen Anmeldestrategie, bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und bei der Abwehr von Widersprüchen Dritter gegen die von Ihnen angemeldete Marke. 

- Sie wollen gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen?

Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz bei Verletzungen Ihrer Marken wirksam durchsetzen wollen. 

- Sie haben eine Abmahnung eines Markenrechtsinhabers erhalten, gegen die Sie sich wehren wollen?

Wir sagen Ihnen, ob eine Abwehr von Ansprüchen fremder Markenrechtsinhaber chancenreich ist oder wie gegebenenfalls die Kosten einer Markenrechtsverletzung durch Sie zu minimieren sind. Eine Abmahnung aus Markenrecht kann bei unklugem Verhalten erhebliche Kosten verursachen, zum Beispiel durch eine einstweilige Verfügung. Hier sollte schnell, klug und besonnen gehandelt werden, um die aus einer Markenverletzung resultierenden Kosten so gering wie möglich zu halten.

Im Markenrecht sollten Sie sich unbedingt durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen, da das Markenrecht durch Einzelfallrechtsprechung geprägt ist und ohne entsprechende Erfahrung viele Tücken bietet. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung benötigen. 

Einen Fachanwalt erreichen Sie unter 030 220 6616 70.